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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B (https://dejure.org/2012,14903)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B (https://dejure.org/2012,14903)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - L 19 AS 1899/11 B (https://dejure.org/2012,14903)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Hinreichende Erfolgsaussicht ist gegeben, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt, wobei diese angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Nichtannahmebeschluss vom 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 = NJW 2010, 3083 ff.= juris Rn. 11; Beschluss vom 19.02.2008 - 1BvR 1807/07 = NJW 2008, 1060 ff. = juris Rn. 23 m.w.N).
  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Die Verweisung auf Selbsthilfe stellt dann keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmung dar, weil auch ein kostenbewusster Bemittelter das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen würde (so zur Beratungshilfe BVerfG, Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12; Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Die Verweisung auf Selbsthilfe stellt dann keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmung dar, weil auch ein kostenbewusster Bemittelter das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen würde (so zur Beratungshilfe BVerfG, Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12; Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Hinreichende Erfolgsaussicht ist gegeben, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt, wobei diese angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Nichtannahmebeschluss vom 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 = NJW 2010, 3083 ff.= juris Rn. 11; Beschluss vom 19.02.2008 - 1BvR 1807/07 = NJW 2008, 1060 ff. = juris Rn. 23 m.w.N).
  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Der Senat hat gegen die Höhe der gesetzlich geregelten Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2011 keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (so auch etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11 = juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 10.08.2011 - L 19 AS 305/11 NZB = juris; SG Aachen Urteil vom 20.07.2011 - S 5 AS 177/11 = juris; SG Augsburg, Urteil vom 10.11.2011 - S 15 AS 749/11 = juris) Jedoch ist zu berücksichtigen, dass in der Literatur dezidiert mit ausführlicher und differenzierter Begründung die Auffassung vertreten wird, dass die Neuregelung der Regelbedarfe durch das RBEG nicht den durch das Bundesverfassungsgericht dargelegten Anforderungen entspreche.
  • SG Aachen, 20.07.2011 - S 5 AS 177/11

    Neue Regelsätze verfassungskonform

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Der Senat hat gegen die Höhe der gesetzlich geregelten Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2011 keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (so auch etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11 = juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 10.08.2011 - L 19 AS 305/11 NZB = juris; SG Aachen Urteil vom 20.07.2011 - S 5 AS 177/11 = juris; SG Augsburg, Urteil vom 10.11.2011 - S 15 AS 749/11 = juris) Jedoch ist zu berücksichtigen, dass in der Literatur dezidiert mit ausführlicher und differenzierter Begründung die Auffassung vertreten wird, dass die Neuregelung der Regelbedarfe durch das RBEG nicht den durch das Bundesverfassungsgericht dargelegten Anforderungen entspreche.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12

    Regelsätze seit dem 01.01.2011 - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Auf die Frage, ob im vorliegenden Fall, in dem die Klage am 19.07.2011 erhoben worden ist, eine Beiordnung von Prozesskostenhilfe schon deshalb ausscheidet, weil zu diesem Zeitpunkt bereits eines Verfahrens betreffend die Höhe der Regelleistung beim Bundessozialgericht anhängig war (vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B = juris Rn 8; LSG NRW Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B; LSG NRW Beschluss vom 04.01.2012- L 12 AS 2100/11 B = juris Rn 2), kommt es nach alledem nicht an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Ob die Beiordnung erforderlich ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen (vgl. Beschluss des Senats vom 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
    Auf die Frage, ob im vorliegenden Fall, in dem die Klage am 19.07.2011 erhoben worden ist, eine Beiordnung von Prozesskostenhilfe schon deshalb ausscheidet, weil zu diesem Zeitpunkt bereits eines Verfahrens betreffend die Höhe der Regelleistung beim Bundessozialgericht anhängig war (vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B = juris Rn 8; LSG NRW Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B; LSG NRW Beschluss vom 04.01.2012- L 12 AS 2100/11 B = juris Rn 2), kommt es nach alledem nicht an.
  • SG Augsburg, 10.11.2011 - S 15 AS 749/11

    Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - Verfassungsmäßigkeit der Neubemessung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Die Verweisung auf Selbsthilfe, d.h. die Prozessführung ohne anwaltliche Vertretung, stellt in diesen Fällen keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, weil ein kostenbewusster Bemittelter in der Rolle des Klägers die im Parallelverfahren aufgrund anwaltlicher Beratung gewonnenen Erkenntnisse auf das andere Verfahren übertragen könnte und würde (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B -, juris Rn. 16; Beschl. v. 07.03.2013 - L 2 AS 1960/12 B -, juris Rn. 10, stRspr. des LSG Nordrhein-Westfalen).

    Die fehlende Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts führt dazu, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insgesamt abzulehnen ist, weil in Verfahren, wie dem vorliegenden, in denen Gerichtskosten nicht erhoben werden, ausschließliches Ziel des Antrags auf Bewilligung von PKH die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B -, juris Rn. 17 m.N.; anders LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B -, juris Rn. 10 ff. und 14 ff., wo zwischen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines Rechtsanwalts differenziert wird).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1926/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich zu beachten, dass ein Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht für die Klärung der betreffenden Rechtsfrage in mehr als einem Verfahren der Klägerin besteht (vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B).
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